Wie der BGH entschied, sind rauchende Mieter beim Auszug nicht Schadensersatzpflichtig und gleiches gilt für Renovierungen, die in bestimmten Zeitabständen vorgesehen sind. Diese Vereinbarungen sind für unwirksam erklärt worden.Der komplette Bericht ist hier zu lesen.Und hier auch gleich noch die Umfrage zum Thema.