Zitat von heise online Die Musikindustrie konnte sich in den vergangenen Jahren einige ungewöhnliche Rechte sichern – etwa das auf direkte Datenabfrage beim Internetprovider oder ein Verbot von "Umgehungstechnologie". Nun formulierte die Universal Music Group (UMG) in den USA einen neuen Anspruch. Danach sollen auch der Weiterverkauf und das Wegwerfen von CDs Copyright-Verletzungen darstellen können.
Witzig und absolut treffend dazu fand ich den Kommentar eines Users:
Zitat von Ein User bei heise Mit-und Nachsingen verletzt Urheberrechte und wird zukünftig unter Strafe gestellt. Kulturverfall, Einbuße an Lebensfreude? Völlig egal, bei Mit- oder Nachsingen eines oder mehrere Titel liegt definiert gewerbsmäßiger Gebrauch/Mißbrauch vor und gehört verboten.
Auch wird momentan darüber nachgedacht das Abhören gekaufter CD´s für maximal nur ein Ohrenpaar zu gestatten, ansonsten wäre multi-Lizenz zu erwerben.
++fake off++
Sprachlos --- ohne Worte --- was für einen verkehrte Welt.